Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen nach § 57a des Kraftfahrgesetzes regelmäßig überprüft werden. Umgangssprachlich wir die Begutachtungsplakette auch Pickerl genannt.
Obwohl dieser Termin so manchem wenig Freude bereiten mag, ist er von großer Wichtigkeit. Wir stellen nicht nur die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs sicher, sondern auch dessen Umweltverträglichkeit. Die Begutachtung dient somit Ihrer eigenen Sicherheit, die der anderen Verkehrsteilnehmer und auch noch der Umwelt.
Bei welchen Fahrzeugen führt KFZ Haas eine § 57a Überprüfung durch?
Welche Prüfintervalle und Toleranzfristen sind zu beachten?
Der Begutachtungszeitpunkt richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung. Das Monat und Jahr für die nächste Fälligkeit ist auf der Prüfungsplankette (dem Pickerl) eingestanzt.
Seit 20. Mai 2018 gelten für manche Fahrzeugklassen geänderte Prüffristen und Toleranzzeiträume. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen zu den für Ihr Fahrzeug oder Ihren Anhänger geltenden Prüffristen und Toleranzzeiträumen wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne.
Was ist zu tun?
Als Erstes kontaktieren Sie uns, um einen Termin für Ihre § 57a Überprüfung zu vereinbaren.
Bitte denken Sie daran, Ihren Zulassungsschein zur Überprüfung mitzunehmen. Bei nicht zugelassenen oder veränderten Fahrzeugen ist zusätzlich ein Genehmigungsdokument vorzuzeigen.
Was wird überprüft?
Wir begutachten folgende gesetzlich vorgegebenen Prüfelemente:
Wenn Ihr Fahrzeug oder Anhänger keine schwerwiegenden Mängel aufweist, kann eine Begutachtungsplakette ausgestellt werden. Falls doch Defekte vorhanden sind, beheben wir diese gerne für Sie.